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Leder Elektronik Design GmbH

C/C, FPGA, Fertigung und EMV..., Schaltungsentwicklung
Adresse / Anfahrt
Krügerstraße 5
68219 Mannheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-05-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2019. Geschäftsanschrift: Bruchweg 10, 68775 Ketsch. Gegenstand: Die Entwicklung und Fertigung elektronischer Geräte und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Leder, Günther, Ketsch, *25.06.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Leder, Günther, Ketsch, *25.06.1971 als Inhaber der Firma "Günther Leder Elektronics e.K", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRA 708829) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Sitz verlegt; nun: Mannheim. Neue Geschäftsanschrift: Krügerstraße 5, 68219 Mannheim. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Leder, Günther, Ketsch, *25.06.1971 hat als Inhaber der Firma "Günther Leder Elektronics e.K", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRA 708829) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 15.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.