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Legill & Senden Kfz Sachverständigenbüro GmbH

Kraftfahrzeuge, Unfallgutachten, Motorradgutachten..., Wohnmobilgutachten, Oldtimergutachten
Adresse / Anfahrt
Kölnstraße 283
50321 Brühl
4x Adresse:

Hamburger Straße 10
50321 Brühl


Römerstraße 97
41462 Neuss


Luxemburger Straße 70
50674 Köln


Bonner Straße 20
50389 Wesseling


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-06-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2019. Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 10, 50321 Brühl. Gegenstand: die Erstellung von Kfz Gutachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Legill, Sascha, Köln, *22.12.1980; Senden, Sebastian, Brühl, *05.09.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Legill & Senden OHG mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRA 34190) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kölnstraße 283, 50321 Brühl. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Legill & Senden OHG mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRA 34190) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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