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Lehmann Sicherungsanlagen GmbH

Videoanlagen, Schwesternrufanlagen, RWA-Anlagen..., Rauchschutztüren, Brandmeldeanlagen, Datentechnik, Schließsysteme
Adresse / Anfahrt
Flinschstraße 44-46
09322 Penig
1x Adresse:

Bahnhofstraße 43
09306 Rochlitz


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2012. Geschäftsanschrift: Flinschstraße 44 - 46, 09322 Penig. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Rochlitz, 09306 Rochlitz, Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 43, 09306 Rochlitz. Gegenstand des Unternehmens: Projektierung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von Gefahrenmeldeanlagen, Zeiterfassung und Zutrittskontrolle sowie Personenruf-, Telefon- und Videoanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Naumann, Jörg, Penig, *15.03.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lehmann, Reinhard, Rochlitz, *11.02.1950.

2018-12-27:
Prokura erloschen: Lehmann, Reinhard, Rochlitz, *11.02.1950. Einzelprokura: Lehmann, Stephan, Waldheim, *23.05.1989.

2019-08-07:
Die A & S Alarm- und Signalanlagen GmbH mit Sitz in Chemnitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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