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Lehof-Bad GmbH

Badezimmerumbau, Badezimmer-Trend, Badezimmerplanung..., Clevere Gestaltung, Dachgeschoss-Badezimmer, Moderne Dachgeschoss, Komplettbad, Raumdesign, Gäste-WC, Badgestaltung
Adresse / Anfahrt
Liepnitzstraße 27
10318 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-11-17:
Firma: Lehof-Bad GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Liepnitzstraße 27, 10318 Berlin; Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel einschließlich Onlinehandel mit Badausstattung, mit Sanitär-, Heizungs- und Installationsmaterialien, Fliesen, Badmöbeln im weitesten Sinne, die Erbringung von Planungsleistungen, Bauleitungen im Hausbau einschließlich Um- und Ausbau und Sanierungen, insbesondere im Bad- und Sanitärbereich, Durchführung aller Bauleistungen, insbesondere Installationsarbeiten im Bereich Sanitär und Heizung, Trockenbau, Fliesenarbeiten, Elektroarbeiten, Fußbodenarbeiten, Dachsanierungsarbeiten, Kellerabdichtungen, Transportarbeiten und die Durchführung von Schulungen in diesen Bereichen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Hofmann, Ingo, *21.04.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.10.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lehof-Bad OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 57534 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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