2016-06-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2016. Geschäftsanschrift: Gottlob-Müller-Straße 5, 74354 Besigheim. Gegenstand: Handel und Dienstleistungen IT. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lehmann, Christian, Besigheim, *20.12.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-01-18: Änderung der Geschäftsanschrift: Lutzstraße 6, 74354 Besigheim.
2017-11-15: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Lehmann, Christian, Besigheim, *20.12.1975 als Inhaber der Firma "Lehmann-Network-Innovation e.K.", Besigheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 733589) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Lehmann, Christian, Besigheim, *20.12.1975 hat als Inhaber der Firma "Lehmann-Network-Innovation e.K.", Besigheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 733589) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.