2005-04-14: Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2005 hat die Änderung des § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Betreiben von Kiesgruben, ferner grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992.