2019-09-05: (Der Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen sowie die Beratung und Durchführung von Schwarmfinanzierungen und zugehörige Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie ist insbesondere berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Frankfurter Finanzanlagenvermittlung GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 116134), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-20: Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Frankfurter Finanzanlagenvermittlung GmbH, Frankfurt am Main . Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: LeihDeinerUmweltGeld Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 126838).
2022-07-18: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der portagon GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102616) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.