2008-11-26: Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Beteiligungen der Genossenschaft an anderen Gesellschaften oder Genossenschaften sind zulässig. (Mehrheitsentscheidungen dürfen nicht beeinträchtigt werden). Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
2010-11-24: Die Generalversammlung vom 22.06.2010 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde: § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung).
2011-09-21: Die Generalversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 12 (Auseinandersetzung), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 31 (Mitgliederversammlung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 43 (Prüfung).