Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Leintec - Lehner Informationstechnik GmbH & Co. KG

Unternehmensdienste, Einbruchmeldesysteme, Rufanlagen..., Sprachalarmierung, Wärmeabzugsanlagen, Zutrittskontrollsysteme, Brandmeldeanlagen, Qualitätsmerkmale, Videoüberwachung
Adresse / Anfahrt
Steinbruchweg 8
74850 Schefflenz
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Gründung 2014
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-31:
(Planung, Projektierung, Lieferung, Montage und Instandhaltung von Sicherheitssystem, insbesondere Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Steinbruchweg 8, 74850 Schefflenz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Leintec - Lehner Beteiligungs-GmbH, Schefflenz (Amtsgericht Mannheim HRB 737432), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-13:
Der Einzelkaufmann Lehner, Patrick, Schefflenz, *27.08.1979 hat als Inhaber der Firma "Patrick Lehner Informationstechnik e.K.", Schefflenz das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme der im Spaltungs- und Übernahmevertrag genannten Gegenstände im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.09.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 02.09.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing