2010-07-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2010. Geschäftsanschrift: Brühl 34-50, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Projekt- und Qualitätsmanagement, Betrieb von energietechnischen Anlagen sowie Leistungen zur Elektromobilität. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Wehnert, Danny, Leipzig, *25.01.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-01: Änderung der Geschäftsanschrift: Lortzingstraße 15, 04105 Leipzig.
2015-06-22: Die Leipziger Energie Investment GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 26830) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-09-10: Änderung der Geschäftsanschrift: Burgstr. 1-5, 04109 Leipzig.
2020-06-10: Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Leipziger Energiegesellschaft mbh & Co.KG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18621) beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der taggleichen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Handelsegister.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.