2007-03-05: Leistenfabrik Arnold Deppe GmbH & Co., Verl (Verl). Firma geändert in : Leistenfabrik Arnold Deppe GmbH & Co.KG. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis:Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2007-07-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2007 mit der Deppe Holding Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Verl (AG Gütersloh HRB 3914) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.