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Lendle Gastro Technik & Design GmbH

Thekenbau, Schankanlagentechnik, Theken..., Fertiges Objekt, Gastronomiekonzept, Schankanlage, Schanktechnik
Adresse / Anfahrt
Altmünsterstraße 7
65207 Wiesbaden
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-08-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2013. Geschäftsanschrift: Altmünsterstraße 7, 65207 Wiesbaden. Gegenstand: Gaststättenplanung und Beratung, der Gaststättenausbau mithin dem Thekenbau (Kühlmöbel, Trockenmöbel, Tische und Bestuhlung), Schankanlagenbau, Aufstellung von Kühlzellen, Kühlschränken, Fassboxen, Eisbereiter, Spülmaschinen und Kohlensäurewarnanlagen, sowie die Wartung und Reinigung von Schankanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lendle, Michael, Wiesbaden, *18.09.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Michael Lendle, Wiesbaden, *18.09.1958, unter der Firma Lendle Gastro Technik & Design e.K. in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 8024) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.06.2013.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern, der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.