2021-03-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2021. Geschäftsanschrift: Gwinnerstraße 38a, 60388 Frankfurt am Main. Gegenstand: Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Schmuck und Accessoires sowie Kleidung und Textilien, Outdoorausrüstung, Spielzeugartikel, Lederwaren, Stahlprodukten, Tierzubehör, Wohn- und Einrichtungsgegenständen und Haushaltswaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Carbone, Vicky, Frankfurt am Main, *16.06.1987, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR.
2021-06-21: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes der LC Leonardo Carbone e.K. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 49654) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.