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lern.link GmbH

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Adresse / Anfahrt
Kirchstraße 4
82211 Herrsching a. Ammersee
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2010
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-29:
Ammersee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2018. Geschäftsanschrift: Kirchstr. 4, 82211 Herrsching a.Ammersee. Gegenstand des Unternehmens: Konzeption und Erstellung von E-Learning Lösungen für Unternehmen, Programmierung von individualisierter Software, webbasierten Softwarelösungen und Erbringung von Internet-Hosting-Dienstleistungen sowie Überlassung von Anwendungssoftware zur Nutzung, Verkauf von Softwarelizenzen anderer Hersteller, Beratung, technische Unterstützung und Training hierzu. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hornig, Heinz Guido, Herrsching a.Ammersee, *07.07.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-27:
Ammersee. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 das unter der Firma Guido Hornig e.K. mit Niederlassung in Herrsching a.Ammersee (Amtsgericht München HRA 111167) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Hornig, Heinz Guido, Herrsching a.Ammersee, *07.07.1964 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-11:
Ammersee. Die Ausgliederung wurde am 02.10.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

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