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LernArt FSO UG (haftungsbeschränkt)

Schule, Soziokultur, Oste im Landkreis..., Räume Im DorfKulturZentrum, Gewähr, Handlungsspielräume, Soziokratie, LernbegleiterIn, Bildschirmmedien, Mensabetrieb, Plurales
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 26a
21787 Oberndorf
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-04-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2018 mit Änderung vom 15.02.2018 und 28.03.2018. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 26 a, 21787 Oberndorf. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Errichtung und Unterhaltung von Bildungs- und Erziehungs- bzw. Betreuungseinrichtungen, insbesondere von Schulen in freier Trägerschaft; die gUG kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungseinrichtungen betreuen und beraten. - die Übernahme von Trägerschaften freier Schulen im Rahmen des staatlichen Rechts. Zur Vorbereitung der Übernahme der Trägerschaft einer Schule im Rahmen einer zeitlich befristeten Vereinbarung mit dem Schulträger, kann die Gesellschaft die Erledigung einzelner Aufgaben des Schulträgers in fremdem Namen übernehmen. - die Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung. - die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Die Zwecke sollen durch alle gesetzlich zulässigen Mittel erreicht werden. 4. Die Einrichtungen sollen allen interessierten schul- und nicht schulpflichtigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen stehen. 5. Die gUG verfolgt weder konfessionelle noch parteipolitische Zwecke. 6. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Mittel der gUG dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter der gUG erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der gUG. Die Paragrafen 3 und 19 Nr. 2 der Satzung enthalten eine Ausnahmeregelung von diesem Grundsatz. 8. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck der gUG fremd sind, begünstigt werden. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Christian, Beckmann, Cadenberge OT Geversdorf, *17.10.1986; Hartmann, Franziska, Cadenberge OT Geversdorf, *23.08.1980.