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Leser GmbH

Industrie und Maschinenbau, Bildung, Packaging..., Icon, Kartonschachteln, Ihr Verpackungsspezialist, Jewellery, Verpackungshersteller, Etuifabrik, Kundenbetreuungszwecken, Packagingstore, Luxusgüter & Schmuck
Adresse / Anfahrt
Gottlieb-Daimler-Straße 11
77933 Lahr
4x Adresse:

Im Felde 26
47445 Moers


Andrestraße 2
09112 Chemnitz


Gottlieb-Daimler-Straße 1
77933 Lahr


Ebertstraße 37
67063 Ludwigshafen am Rhein


Kontakt
63 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 63 Mitarbeiter
Gründung 1937
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-03-07:
Leser GmbH, Lahr/Schwarzwald, Gottlieb-Daimler-Straße 11, 77933 Lahr/Schwarzwald. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Hönig GmbH", Lahr (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 390807) um 52.000,00 EUR auf 312.000,00 EUR erhöht. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 11, 77933 Lahr/Schwarzwald. Stammkapital nun: 312.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.02.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hönig GmbH", Lahr (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 390807) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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