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Lettermen GmbH

Designer Outlet Roermond, Outlet Roermond, Leuchtreklame..., Aluminiumbuchstaben, Foodcourt, Leuchtpaneele
Adresse / Anfahrt
Wittestraße 71
13509 Berlin
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-24:
Gegenstand: Die Herstellung und der Handel von werbetechnischen Produkten und dazugehörige Dienstleistungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht durchgeführt. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 20.12.2012 und 04.20.2013 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 26.000 EUR erhöht , der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst, geändert ist insbesondere die Bestimmung zum Gegenstand, und des weiteren ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen)..

2013-06-27:
Geschäftsführer:; 2. Lucht, Dirk, *24.11.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1:; Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt; Geschäftsführer:; Lucht, Andrea, *07.10.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2021-12-15:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Lettermen Services GmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.