2022-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Organisation von Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Veranstaltungen, deren Vorbereitung und Durchführung, ferner alle damit verbundenen oder zusammenhängenden Nebengeschäfte, darüber hinaus die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung bei gleichen oder ähnlichen Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Verlag und der Vertrieb periodisch erscheinender Zeitungen sowie sonstiger Druckschriften politischen oder weltanschaulichen oder sonstigen Inhalts, Herstellung, Verlag und Vertrieb von Büchern und die Durchführung aller Geschäfte, die zu Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder mit diesem Gesellschaftszweck zusammenhängen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2022 mit der Weser-Ems-Informationen Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRB 1258) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.