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Leysieffer GmbH & Co. KG

Lebensmittel, Confiserie-Spezialitäten, Gesamtbewertungen..., Rückerstattungsrichtlinien, Nachdem du Produktseiten, Conditorei
Adresse / Anfahrt
Benzstraße 9
49076 Osnabrück
1x Adresse:

Pagenstecherstraße 136
49090 Osnabrück


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-26:
Prokura erloschen: Bredemann, Gisela, Bad Rothenfelde, *10.07.1954.

2019-07-04:
Prokura erloschen: Horstmann, Robert, Bissendorf, *10.08.1956. In Ergänzung der Eintragung vom 01.07.2019 Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 01.07.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Von Amts wegen eingetragen.

2021-01-08:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Beteiligungsgesellschaft Leysieffer mit beschränkter Haftung, Osnabrück . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Leysieffer Verwaltung GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 214551). Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

2021-10-18:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Pagenstecherstraße 136, 49090 Osnabrück.

2022-01-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2021 mit der Beteiligungsgesellschaft Leysieffer mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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