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Licharz GmbH

Konstruktionsteile, Halbzeuge, Zerspanungsmechaniker..., Werkstoffe, LiNNOTAM
Adresse / Anfahrt
Industriepark Nord 13
53567 Buchholz (Westerwald)
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2013. Geschäftsanschrift: Industriepark 13, 53567 Buchholz. Gegenstand: Die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von technischen Kunststoffen und die Beratung über deren Anwendung sowie die Entwicklung und Herstellung von Anlagen und Vorrichtungen für die Bearbeitung von technischen Kunststoffen und deren Vertrieb. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Licharz, Alfred Wilhelm sen., Sankt Augustin-Birlinghoven, *24.02.1937, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Licharz GmbH & Co. Vermögensverwaltungs KG, Buchholz (AG Montabaur HRA 20600) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-02-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 mit Nachtrag vom 19.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der LICHARZ GMBHmit Sitz Buchholz (AG Montabaur HRB 13246) um 500.000,00 EUR auf nunmehr 1.000.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Licharz, Alfred Wilhelm, Buchholz, *08.02.1969; Walter-Licharz, Marc Rolf, Königswinter, *03.09.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Licharz, Alfred Wilhelm sen., Sankt Augustin-Birlinghoven, *24.02.1937.

2014-02-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2013 mit der LICHARZ GMBH mit Sitz in Buchholz (AG Montabaur HRB 13246) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-02-03:
Aufgrund eines Schreibfehlers gemäß § 17 HRV Firma von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Licharz GmbH.

2015-07-31:
Änderung der Geschäftsanschrift: Industriepark Nord 13, 53567 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2015 mit der Licharz Vermögensverwaltung und Beteiligung GmbH mit Sitz in Sankt Augustin (AG Siegburg, HRB 10081) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-06-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lose, Otto, Wiesbaden, *01.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Licharz, Alfred Wilhelm, Buchholz, *08.02.1969; Walter-Licharz, Marc Rolf, Königswinter, *03.09.1968.

2022-06-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2022 mit der LICHARZ POLYAMID-Guss Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Buchholz (Amtsgericht Montabaur, HRB 11875) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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