2011-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Lieb GmbH. Geschäftsanschrift: Am Wildacker 16, 74172 Neckarsulm. Gegenstand geändert; nun: Die Planung, Herstellung, der Vertrieb und der Service von Zentralheizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, von Sanitär- und Elektroeinrichtungen einschließlich Installationen sowie Anlagenbau in der Industrie.
2021-12-15: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Planung, Herstellung, Vertrieb und Service von technischer Gebäudeausrüstung in den Gewerken Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär Elektro und MSR-Technik, für Privat, Industrie und Gewerbe, sowie - Bau von Sonderanlagen sowie Komponenten zu diesen - der Handel mit Brenn- und Betriebsstoffen für Kälteanlagen - die Bereitstellung und der Verkauf von Wärme, Kälte und Strom einschließlich der dazu gehörenden Serviceleistungen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Lieb, Holger, Erlenbach, *30.12.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021/07.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.11.2021/07.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lieb Energie GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 105460) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021/07.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.11.2021/07.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lieb TGA GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 107524) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.