2009-01-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2008. Geschäftsanschrift: St.-Anna-Str. 35, 86977 Burggen. Gegenstand des Unternehmens: Industrielle Bearbeitung von Werkstoffen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet Zerspanungstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lieb, Georg, Burggen, *04.05.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-03-04: Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2009 hat die Satzung neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführer: Lieb, Thomas, Burggen, *12.04.1984, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 13.038,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung von Teilen des Vermögens der SKL-Maschinenbau GmbH mit dem Sitz in Schwabsoien (Amtsgericht München HRB 72554) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 38.038,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 24.07.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 24.07.2009 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Drehen und Fräsen) von der SKL-Maschinenbau GmbH mit dem Sitz in Schwabsoien (Amtsgericht München HRB 72554) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-09-16: Die Abspaltung wurde am 04.09.2009 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 72554).
2015-11-06: Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2015 hat die Änderung der §§ 6 , 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), 12 (Wettbewerbsverbot) und 13 (Auflösung) der Satzung beschlossen.