2006-12-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2006. Gegenstand: die Förderung der schulischen Bildung und die Erziehung von Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des Evangliums. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Trägerschaft, Führung und Förderung der Liebfrauenschule Mülhausen und der ihr angeschlossenen pädagogischen Einrichtungen. Ferner kann die Gesellschaft schulnahe kulturelle Veranstaltungen fördern und unterstützen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, wobei die pädagogische und kaufmännische Kompetenz gesichert sein muss. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine; sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Wird ein Prokurist bestellt, so wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann den Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). Geschäftsführer: Ix, Hans-Josef, Grefrath, *04.04.1963; Josten, Lothar, Krefeld, *02.01.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-26: Nicht mehr Geschäftsführer: Ix, Hans-Josef, Grefrath, *04.04.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Linzenich, Maria Petra, Grefrath, *12.12.1949.
2013-10-02: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Linzenich, Maria Petra, Grefrath, *12.12.1949, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-11-29: Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Die Förderung der Religion, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung kirchlicher Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch schulische Bildung und die Erziehung von Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des Evangeliums. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Trägerschaft, Führung und Förderung der Liebfrauenschule Mülhausen und der ihr angeschlossenen pädagogischen Einrichtungen und der Abhaltung von Gottesdiensten. Ferner kann die Gesellschaft schulnahe kulturelle Veranstaltungen fördern und unterstützen.
2017-08-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Josten, Lothar, Krefeld, *02.01.1953; Linzenich, Maria Petra, Grefrath, *12.12.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Minten, Martin, Nettetal, *10.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere die Änderung in § 2 . Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Jugendhilfe. Ferner umfasst sind die Förderung von Wissenschaft und Kultur sowie die Unterstützung des öffentlichen Gesundheits- und Sozialwesens. Dies wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Führung von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie von Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zur Förderung und Vermittlung von Bildung und der Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Darin enthalten ist auch die Führung von Internaten. Der Ausbau und Betrieb von vorschulischen Angeboten sowie von Kindergärten und -tagesstätten ist innerhalb des Satzungszweckes abgebildet. Spezifische wissenschaftliche Betätigungen, auch in Form von Beteiligungen an Forschungsvorhaben, sind umfasst. Durch die vorgenannten Gegenstände der Gesellschaft wird der Gesellschaftszweck insbesondere verwirklicht. Dabei werden Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche ebenso verwirklicht wie die Förderung kirchlicher Zwecke. Dabei erhalten Bildung und die Erziehung von Jugendlichen zu christlich geprägter Lebensgestaltung und Verantwortung auf der Grundlage des Evangeliums einen besonderen Fokus. Die Gesellschaft kann kulturelle Veranstaltungen im Umfeld Ihres Zweckes fördern und unterstützen. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige Zwecke verfolgen.
2021-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Jugendhilfe. Ferner umfasst sind die Förderung von Wissenschaft und Kultur sowie die Unterstützung des öffentlichen Gesundheits- und Sozialwesens. Dies wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Führung von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie von Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zur Förderung und Vermittlung von Bildung und der Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Darin enthalten ist auch die Führung von Internaten. Der Ausbau und Betrieb von vorschulischen Angeboten sowie von Kindergärten und -tagesstätten ist innerhalb des Satzungszweckes abgebildet. Spezifische wissenschaftliche Betätigungen, auch in Form von Beteiligungen an Forschungsvorhaben, sind umfasst. Durch die vorgenannten Gegenstände der Gesellschaft wird der Gesellschaftszweck insbesondere verwirklicht. Dabei werden Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche ebenso verwirklicht wie die Förderung kirchlicher Zwecke. Dabei erhalten Bildung und die Erziehung von Jugendlichen zu christlich geprägter Lebensgestaltung und Verantwortung auf der Grundlage des Evangeliums einen besonderen Fokus. Die Gesellschaft kann kulturelle Veranstaltungen im Umfeld Ihres Zweckes fördern und unterstützen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken.