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Lies Elektroanlagen GmbH

Hauptniederlassung Heppenheim, Bühnentechnik, Schaltschrankbau..., Gefordert, Anforderungsprofil
Adresse / Anfahrt
Vogelsbergstraße 2
64646 Heppenheim (Bergstraße)
1x Adresse:

Longuyoner Straße 17
01796 Pirna


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4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-30:
Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Filiale Fellbach, Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HR B 721505).

2014-08-20:
Die Gesellschafterversammlung vom17.03.2014, mit Nachtrag vom 30.06.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Außerdem wurden die §§ 7, 8, 9, 10, 13, 14, 15 und 17 hinsichtlich der erforderlichen Mehrheiten bei Beschlüssen sowie darüber hinaus § 13 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) und § 16 (Regelung der Erbfolge) geändert. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Lies, Stephan, Bürstadt, *20.05.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Lies, Stephan, Bensheim, *20.05.1970.

2015-02-11:
Aufgehoben: 70736 Fellbach, Geschäftsanschrift: Wilhelm-Pfitzer-Strasse 28, 70736 Fellbach.

2019-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der LSM Lies Schaltanlagen & Montagedienstleistungen GmbH mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden HRB 21456) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.