2019-07-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2019. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Str. 8, 28876 Oyten. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Handel mit Gabelstaplern und anderen Nutzfahrzeugen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ciftci, Garibe, geb. Cakar, Ottersberg, *03.01.1983; Ciftci, Yilmaz, Ottersberg, *25.08.1988, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-04: Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 hat zum Zwecke der Übernahme der LiftHandling e.K, Oyten (AG Walsrode, HRA 203068) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und die Änderung der Firma in § 1 beschlossen. LiftHandling GmbH. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-10-04: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 und des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2019 das Vermögens der LiftHandling e.K. mit Sitz in Oyten (AG Walsrode, HRA 203068) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.10.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.