2021-12-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2021 mit Nachtrag vom 07.12.2021. Geschäftsanschrift: N 3, 10, 68161 Mannheim. Gegenstand: Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume, gewerbliche Räume, grundstücksgleiche Rechte, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz in eigenem Namen für eigene Rechnung sowie Handel mit Grundbesitz, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer sowie zulassungsfreie Handwerke (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrich-, Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter) und handwerksähnliche Gewerbe (Bodenleger, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)) nach Anlage B zur Handwerksordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kadriu, Arlinda, Mannheim, *14.03.1994, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-28: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (Vertriebs- sowie Maklertätigkeit) über Grundstücke, Wohnräume, gewerbliche Räume, grundstücksgleiche Rechte, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz in eigenem Namen für eigene Rechnung sowie Handel mit Grundbesitz, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer sowie Handwerke wie (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrich-, Parkettleger, Rollladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter) und handwerksähnliche Gewerbe (Bodenleger, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) nach Anlage A und B zur Handwerksordnung, wobei die entsprechenden Arbeiten durch Subunternehmer ausgeführt werden, soweit es sich hierbei um zulassungspflichtige Tätigkeiten handelt.