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Limbach GmbH

Gebäudereinigung, Umweltdienste, Industrieanlagenreinigung..., Interventionsdienste, Schließdienste, Straßenreinigung
Adresse / Anfahrt
Talweg 75
56567 Neuwied
4x Adresse:

Max-Planck-Straße 10
50858 Köln


Schlagbreite 47
06842 Dessau-Roßlau


Schulzenstraße 37
39249 Barby


Clemens-Winkler-Straße 2
06749 Bitterfeld-Wolfen


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-30:
Bestellt als Geschäftsführer: Limbach, Andreas, Neuwied, *28.09.1978, einzelvertretungsberechtigt.

2009-02-06:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.12.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern; im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Geschäftsanschrift: Talweg 75, 56567 Neuwied. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR. Geschäftsführer: Limbach, Andreas, Neuwied, *28.09.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2014 mit Ergänzung vom 21.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 03.07.2014 sowie 05.08.2014 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2014 sowie 05.08.2014 mit der W + K GmbH Industrieanlagenreinigung mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRB 13024) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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