2009-05-11: Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Rottweiler Straße 38, 72355 Schömberg. Gegenstand geändert; nun: die Herstellung und der Vertrieb von Briefmarkenalben, Münzalben, Zubehör für Briefmarken- und Münzsammler, Druckereierzeugnisse sowie sonstigem Sammelzubehör. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Lindner, Elena, Schömberg, *27.07.1976; Wenger, Frank, Schömberg, *15.04.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WGD, Werbung - Graphik - Design - GmbH", Schömberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 410528) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lindner Vertriebs Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Schömberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 410103) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-06-24: Änderung zum Unternehmensvertrag nach Firmenänderung des herrschenden Unternehmens: Mit der "Lindner GmbH & Co. KG", Schömberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 410119) wurde am 22.05.2002 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 22.05.2002 zugestimmt hat.
2013-06-24: Der zwischen der Gesellschaft und der "Lindner GmbH & Co. KG", Schömberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 410119) am 22.05.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 11.06.2013 zugestimmt.
2018-07-02: Der zwischen der Gesellschaft und der "Lindner GmbH & Co. KG", Schömberg am 22.05.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 12.06.2018 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.