Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Lins Recycling GmbH & Co. KG

Entsorgungsspezialist, Immobilienwirtschaft, ESG..., Aktenvernichtung, Gewerbeabfall, Gewerbemüll-Entsorger, Anzeigenvorgaben, Nichtannahme
Adresse / Anfahrt
Hochuferstraße 34
68167 Mannheim
1x Adresse:

Lutherstraße 5
69120 Heidelberg


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-09-25:
(Das Ausführen, Makeln und Vermitteln von umweltgerechter Abfallentsorgung und Wiederverwertung, die Vermietung von beweglichem Betriebsvermögen sowie die Durchführung von Veranstaltungen und damit zusammenhängender Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lutherstraße 5, 69120 Heidelberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Lins Verwaltungs GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 737345). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Münstermann, Eva, Heidelberg, *17.12.1973.

2020-11-27:
Der Einzelkaufmann Lins, Mark geb. 28.03.1971, Heidelberg hat als Inhaber der Firma Mark Lins Recycling e.K., Heidelberg das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme der im Vertrag genannten Gegenstände im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 12.11.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing