2017-10-23: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als freie Landschaftsarchitekten. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Ing. Sengewald, Bertram, Landschaftsarchitekt, Reutlingen, *27.02.1963; Dipl.-Ing. von Lintig, Carolin, Landschaftsarchitektin, Reutlingen, *19.09.1967.