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Lippert Seniorendienste GmbH

Dienstleistungen, Alters- und Pflegeheim, Pflegekräfte..., Pflegekraft, Pflegeagentur, Deutsche Seniorenbetreuung, Koordination von Einsätzen, Pflegeeinsätze
Adresse / Anfahrt
Lohtorstraße 24
74072 Heilbronn
2x Adresse:

Plettenbergstraße 7
78628 Rottweil


Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2016. Geschäftsanschrift: Lohtorstraße 24, 74072 Heilbronn. Gegenstand: Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Senioren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Lippert, Andreas, Heilbronn, *29.03.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Lippert, Andreas, Heilbronn, *29.03.1982 als Inhaber der Firma "Andreas Lippert e.K.", Heilbronn um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Lippert, Andreas, Heilbronn, *29.03.1982 hat als Inhaber der Firma "Andreas Lippert e.K.", Heilbronn das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.08.2016 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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