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List + Lohr GmbH

Informationstechnologie & -dienste, Managed, DATEV..., T&S, Systemhaus, Backup, Scanlösung, IT-Produkten, Externer, FileCloud
Adresse / Anfahrt
Garvensstraße 4
30519 Hannover
Kontakt
43 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 43 Mitarbeiter
Gründung 1996
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-04-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Groneberg, Thimo, Hannover, *02.08.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Groneberg, Thimo, Hannover, *02.08.1984. Einzelprokura: Kluger, René Harry, Langenhagen, *22.05.1980; Petsch, Michael, Seelze, *25.07.1991.

2020-06-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: List + Lohr GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gravensstr. 4, 30519 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: List, Martin, Burgwedel, *09.08.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-03:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Garvensstr. 4, 30519 Hannover.

2021-02-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.12.2020 mit der T & S Computech GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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