2011-07-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.1993, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Sarstedt (bisher Amtsgericht Hildesheim HRB 201680) nach Hemmingen beschlossen. Geschäftsanschrift: Saarstraße 26, 30966 Hemmingen. Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von genehmigungsfreien Waren aller Art, insbesondere von Textilien, sowie das Angebot und die Duchführung von Dienstleistungen in jeder Form. 2. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eisenmenger, Rolf, Hemmingen, *03.05.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Sitzverlegung nach Gehrden und die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 95.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Lo & Go Cerimonia GmbH mit Sitz in Hemmingen (Amtsgericht Hanover, HRB 207254) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Birkenweg 3 b, 30989 Gehrden. .
2014-12-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2014 mit der Lo & Go Cerimonia GmbH mit Sitz in Hemmingen (Amtsgericht Hannover, HRB 207254) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.