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Loev Sanierung GmbH

Asbestsanierung, Bodenbelags, Betriebsferien..., Sonnenschutzanlagen, Bodenbelagsarbeiten
Adresse / Anfahrt
Stiefmütterchenweg 2
22607 Hamburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-01-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2020 mit Änderung vom 23.12.2020. Geschäftsanschrift: Stiefmütterchenweg 2, 22607 Hamburg. Gegenstand: Handwerksleistungen incl. Baudienstleistungen aus den Bereichen Asbestsanierung, Bodenbelags- und Malerarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Loev, Rüdiger Artur, Hamburg, *25.12.1960; von der Reith, Christian, Appen, *11.04.1985; von der Reith, Sebastian, Appen, *06.01.1980, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Loev, Rüdiger Artur, Hamburg, geb. 25.12.1960 unter der Firma Loev-design e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.11.2020. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Loev-design e.K. am 08.01.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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