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LogDi GmbH Logistik und Dienstleistungen

Datenverarbeitung, CPB, OE Qualität..., IAM, LCV-Verschleißteile, Aftermarket, Teilemarkt
Adresse / Anfahrt
Bürgermeister-Schreiber-Straße 5
55270 Klein-Winternheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2012. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Schreiber-Straße 5, 55270 Klein-Winternheim. Gegenstand: Logistikgeschäfte sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen und Handel mit Verbrauchsgütern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bengel, Franz Arnold, Klein-Winternheim, *10.09.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, § 2 wurde dabei geändert.

2018-06-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2018 mit der Caspado GmbH mit Sitz in Klein-Winternheim verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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