2019-06-11: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe vom 15.03.2019 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig (§ 384 FamFG).
2020-05-14: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.