2006-11-22: Brief und mehr GmbH & Co. KG, Münster (Dortmunder Straße 47, 48155 Münster, Gegenstand des Unternehmens ist der Briefbeförderungsdienst, derr Kurierdienst und der Frankierservice.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: LW Medien Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 16279), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, HRA 16232) nach Münster verlegt.
2007-04-04: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Brief und mehr Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster (Münster HRB 10678). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: LW Medien Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Dortmund HRB 16279).
2017-11-29: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2018-09-04: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: MM Münsterland Mail Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2018 mit der MM Münsterland Mail GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 7882) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-20: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: MM Münsterland Mail Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster .