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Lohmann & Sohn GmbH & Co. KG

Tauwerk, TAUWERKFABRIK, Schriftgrößenanpassungen..., Druckfunktion, Hempex, Sisal, Polyacryl, Jute
Adresse / Anfahrt
Cuxhavener Straße 32-34
21149 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-25:
(Die Herstellung von Tauwerk sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Cuxhavener Straße 32-34, 21149 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Lohmann & Sohn GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 161279), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-04:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 16.07.2020 das von dem Einzelkaufmann Lohmann, Peter, Hamburg, *20.01.1956 unter der Firma Ad. Lohmann & Sohn eK Inh. Peter Lohmann in Hamburg betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.