2012-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz) und 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Malerbetrieb Gawehn GmbH (Amtsgericht Hamm HRB 2943) und die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nunmehr Neue Firma: Lohmann und Gawehn GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Amtsstraße 72, 59073 Hamm. Geändert, nunmehr 51.000,00 EUR.
2012-09-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2012 mit der Malerbetrieb Gawehn GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRB 2943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.