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Lohnservice OWL GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Lohnabrechnung, Funktionell, Verweigern..., Komplettservice nach Maß
Adresse / Anfahrt
Grünebaumstraße 4
33098 Paderborn
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2008. Gegenstand: Die Durchführung von Entgeltabrechnungen sowie sämtliche Dienstleistungen im Personalwesen, ferner die Beratung, soweit nicht eine Tätigkeit unter das Steuerberatungsgesetz fällt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Henkel, Dipl.-Kfm. Martin, Paderborn, *08.06.1976, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-06-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2008. Gegenstand: Die Durchführung von Entgeltabrechnungen sowie sämtliche Dienstleistungen im Personalwesen, ferner die Beratung, soweit nicht eine Tätigkeit unter das Steuerberatungsgesetz fällt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Henkel, Dipl.-Kfm. Martin, Paderborn, *08.06.1976, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-01-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages unter Einfügung eines neuen § 24 a und der Streichung des § 18 beschlossen.

2019-11-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2019, mit Änderung vom 30.10.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere die Änderung in § 1 , die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und die Änderung in § 9 (Vertretung) beschlossen. Neue Firma: Lohnservice OWL GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.