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Loick AG für nachwachsende Rohstoffe
17166 TeterowDE
1x Adresse:
Heide 26
46286 Dorsten
Heide 26
46286 Dorsten
mind. 11 Mitarbeiter
20x HR-Bekanntmachungen:
2009-05-11:
Geschäftsanschrift: Willem-Kolff-Platz 1, 17166 Teterow.
2010-01-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2009 mit der Loick-Pharma GmbH & Co. KG mit Sitz in Teterow (Amtsgericht Rostock, HRA 2226) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-10-08:
Die Hauptversammlung vom 22.12.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 200.000,00 EUR um 535.000,00 EUR und um weitere 70.000,00 EUR auf 805.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 22.01.2010 das Grundkapital von 805.000,00 EUR um 15.000,00 EUR auf 820.000,00 EUR erhöht. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2012 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 402.500,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
2010-10-08:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2010 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 12.03.2010 das Grundkapital von 820.000,00 EUR um 100.000,00 EUR auf 920.000,00 EUR erhöht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
2010-10-08:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2010 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 09.06.2010 das Grundkapital von 920.00,00 EUR um 10.000,00 EUR auf 930.000,00 EUR erhöht.
2010-12-10:
Die am 22.12.2009 und 22.01.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 535.000,00 EUR, 70.000,00 EUR und 15.000,00 EUR ist durchgeführt; § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 820.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung der Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 387.500,00 EUR.
2010-12-10:
Die am 12.03.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR ist durchgeführt; § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 920.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung der Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 287.500,00 EUR.
2010-12-10:
Die am 09.06.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 10.000,00 EUR ist durchgeführt; § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 930.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung von Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 277.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 930.000,00 EUR ist eingeteilt in 930.000 Stückaktien die auf den Namen lauten.
2011-03-10:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 13.12.2010 das Grundkapital von 930.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 1.005.000,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 1.005.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung von Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 202.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 1.005.000,00 EUR ist eingeteilt in 1.005.000 auf den Namen lautende Stückaktien.
2011-03-10:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 13.12.2010 das Grundkapital von 1.005.000,00 EUR um 202.5000,00 EUR auf 1.207.500,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 1.207.500,00 EUR. Die in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossene Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist ausgeschöpft. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 1.207.500,00 EUR ist eingeteilt in 1.207.5000 auf den Namen lautende Stückaktien.
2012-06-19:
Die Hauptversammlung vom 16.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten 300.000,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens 2,50 EUR betragen. Die Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
2012-09-13:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bocksbergweg 5, 17166 Teterow.
2012-09-25:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bocksbergweg 5, 17166 Teterow.
2013-04-10:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom16.02.2012 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 19.12.2012 das Grundkapital von 1.207.500,00 EUR um 250.000,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) ist geändert. 1.457.500,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 50.000,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens 2,50 EUR betragen. Die Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital beträgt jetzt 1.457.500,00 EUR und ist eingeteilt in 1.457.500 Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR die auf Namen lauten.
2013-07-01:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 16.02.2012 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 21.02.2013 die Erhöhung des Grundkapitals von 1.457.500,00 EUR um 50.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss vom 07.06.2013 ist die Satzung in § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) geändert. 1.507.500,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchtens EUR 300.000,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens EUR 2,50 betragen. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 1.507.500,00 EUR ist eingeteilt in 1.507.000 Aktien die auf Namen lauten.
2013-11-12:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
2014-11-11:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
2017-11-08:
Bestellt als Vorstand: Brandes, Olaf, Damme, *20.01.1966; Schuppan, Klaus, Dortmund, *15.04.1971.
2019-03-06:
Nicht mehr Vorstand: Schuppan, Klaus, Dortmund, *15.04.1971.
2021-07-01:
Nicht mehr Vorstand: Brandes, Olaf, Damme, *20.01.1966.
2009-05-11:
Geschäftsanschrift: Willem-Kolff-Platz 1, 17166 Teterow.
2010-01-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2009 mit der Loick-Pharma GmbH & Co. KG mit Sitz in Teterow (Amtsgericht Rostock, HRA 2226) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-10-08:
Die Hauptversammlung vom 22.12.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 200.000,00 EUR um 535.000,00 EUR und um weitere 70.000,00 EUR auf 805.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 22.01.2010 das Grundkapital von 805.000,00 EUR um 15.000,00 EUR auf 820.000,00 EUR erhöht. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2012 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 402.500,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
2010-10-08:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2010 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 12.03.2010 das Grundkapital von 820.000,00 EUR um 100.000,00 EUR auf 920.000,00 EUR erhöht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
2010-10-08:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2010 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 09.06.2010 das Grundkapital von 920.00,00 EUR um 10.000,00 EUR auf 930.000,00 EUR erhöht.
2010-12-10:
Die am 22.12.2009 und 22.01.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 535.000,00 EUR, 70.000,00 EUR und 15.000,00 EUR ist durchgeführt; § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 820.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung der Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 387.500,00 EUR.
2010-12-10:
Die am 12.03.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR ist durchgeführt; § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 920.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung der Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 287.500,00 EUR.
2010-12-10:
Die am 09.06.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 10.000,00 EUR ist durchgeführt; § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 930.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung von Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 277.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 930.000,00 EUR ist eingeteilt in 930.000 Stückaktien die auf den Namen lauten.
2011-03-10:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 13.12.2010 das Grundkapital von 930.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 1.005.000,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 1.005.000,00 EUR. Die Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung (Verbriefung von Aktien) umfaßt jetzt noch einen Betrag von bis zu 202.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 1.005.000,00 EUR ist eingeteilt in 1.005.000 auf den Namen lautende Stückaktien.
2011-03-10:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 13.12.2010 das Grundkapital von 1.005.000,00 EUR um 202.5000,00 EUR auf 1.207.500,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. 1.207.500,00 EUR. Die in der Hauptversammlung vom 22.12.2009 beschlossene Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist ausgeschöpft. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 1.207.500,00 EUR ist eingeteilt in 1.207.5000 auf den Namen lautende Stückaktien.
2012-06-19:
Die Hauptversammlung vom 16.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten 300.000,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens 2,50 EUR betragen. Die Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
2012-09-13:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bocksbergweg 5, 17166 Teterow.
2012-09-25:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bocksbergweg 5, 17166 Teterow.
2013-04-10:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom16.02.2012 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 19.12.2012 das Grundkapital von 1.207.500,00 EUR um 250.000,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) ist geändert. 1.457.500,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 50.000,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens 2,50 EUR betragen. Die Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital beträgt jetzt 1.457.500,00 EUR und ist eingeteilt in 1.457.500 Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR die auf Namen lauten.
2013-07-01:
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 16.02.2012 beschlossenen Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss vom 21.02.2013 die Erhöhung des Grundkapitals von 1.457.500,00 EUR um 50.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss vom 07.06.2013 ist die Satzung in § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) geändert. 1.507.500,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchtens EUR 300.000,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens EUR 2,50 betragen. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital von 1.507.500,00 EUR ist eingeteilt in 1.507.000 Aktien die auf Namen lauten.
2013-11-12:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
2014-11-11:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
2017-11-08:
Bestellt als Vorstand: Brandes, Olaf, Damme, *20.01.1966; Schuppan, Klaus, Dortmund, *15.04.1971.
2019-03-06:
Nicht mehr Vorstand: Schuppan, Klaus, Dortmund, *15.04.1971.
2021-07-01:
Nicht mehr Vorstand: Brandes, Olaf, Damme, *20.01.1966.