2009-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 13.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Lorenz Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Hannover HRB 53935) beschlossen. Geschäftsanschrift: Bogenstr. 12, 30165 Hannover. 90.000,00 EUR.
2009-07-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Lorenz Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 53935) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-09-14: Bestellt als Geschäftsführer: Lorenz, Marc Alexander, Hannover, *30.04.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.07.2017 mit der glw Sachverständige GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 61346) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-18: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vural, Ünal, Hannover, *05.02.1971.
2020-01-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Lorenz, Rainer, Diplomingenieur, Hannover.