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Lothar Streeck GmbH & Co. KG

Cleansing, Complexion-perfecting, Creamy..., Niacinamide, Coconut, Duftölen
Adresse / Anfahrt
Bötelkamp 34
22529 Hamburg
1x Adresse:

Vierenkamp 2
22453 Hamburg


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-15:
(Verkauf von Aromen und Parfümölen und der Handel mit Riech- und Aromastoffen.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bötelkamp 34, 22529 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Lothar Streeck Beteiligungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 112020), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-09-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 15.07.2010 das von dem Einzelkaufmann Streeck, Alexander, Norderstedt, *30.11.1967, unter der Firma Lothar Streeck in Hamburg (AG Hamburg HRA 70162) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.09.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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