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Lotus Vita GmbH & Co KG

Internationaler Handel & Entwicklung, Wasserfilter, Voreinstellungen..., Filterkartusche, Ersatzfilter, Trinkwasser, Basispreis, Lagerkosten, Bambus, VPE
Adresse / Anfahrt
Vogesenblick 3
79206 Breisach am Rhein
Kontakt
24 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 24 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-30:
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Vogesenblick 3, 79206 Breisach am Rhein. Einzelprokura: Wolf, Jutta Katharina, geb. Krüger, Breisach am Rhein, *07.01.1964.

2018-08-10:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wolf, Michael, Breisach am Rhein, *24.07.1963.

2018-11-21:
Firma geändert; nun: Lotus Vita GmbH & Co KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Lotus Vita Verwaltungs GmbH, Breisach am Rhein , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Wolf & Gehring Ltd., Stockport / Vereinigtes Königreich (Companies House of Cardiff No. 5732504).

2021-05-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.05.2021 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb Import/Export OEM mit seinem in diesem Spaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Vermögen als Gesamtheit auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lotus Vita IMEX GmbH", Breisach am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 723115) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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