2010-06-01: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 30.04.2010 (Az. 1 IN 84/10) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32, 143 HGB.
2011-03-21: Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 24.02.2011 (Az. 1 IN 84/10) nach Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben.
2011-08-01: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
2011-08-01: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.