2017-07-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2017. Geschäftsanschrift: Pfarrer-Scheidt-Straße 22, 52156 Monschau-Mützenich. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Design, Produktion und Vertrieb von Damenbekleidung und Accessoires. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klink, Muriel Claudine Mireille, Monschau-Mützenich, *29.04.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-22: Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 50,00 EUR auf 25.050,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Vermögens des Damenbekleidung Muriel Klink e.K.(Amtsgericht Aachen HRA 9005) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.050,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage das Vermögen des Damenbekleidung Muriel Klink e.K. mit Sitz in Monschau (Amtsgericht Aachen HRA 9005) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-22: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.