2009-07-29: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.05.2009 Teile des Vermögens auf die Warsteiner Brauerei Hans Cramer KG mit dem Sitz in Warstein (Amtsgericht Arnsberg HRA 3404) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.