2012-11-28: Bestellt: Vorstand: Schneider, Martin Ludwig, München, *22.04.1987, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2013-09-04: Die Finest Stone GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 194198) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.08.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.