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Ludwig Wagner Sanitär u. Heizung GmbH & Co. KG

Heiztechnik, Heizungspumpe, Hemera Technologies..., Junkers, Brennwerttechnik, Informativ, Energieeinsparung, Gesichtpunkt
Adresse / Anfahrt
Branchweilerhofstraße 79
67433 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-21:
(Die Planung, Errichtung, Wartung, Instandsetzung und der Betrieb von haustechnischen Anlagen, insbesondere Sanitär- und Heizungsanlagen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Branchweilerhofstraße 79, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wagner Verwaltungs-GmbH, Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen HRB), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2011-02-11:
Persönlich haftender Gesellschafter: Wagner Verwaltungs-GmbH, Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen HRB), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-09-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.08.2011 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Ludwig Wagner unter der Firma Wagner Sanitär u. Heizung e.K. in Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRA 60744) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.