2011-03-21: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 18.12.2010 und der Mitgliederversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 18.12.2010 mit dem Verein Segelfliegerclub Bergneustadt e.V. mit Sitz in Bergneustadt (Amtsgericht Köln, VR 600484) und dem Verein Luftsport-Verein Oberberg e.V. mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln, VR 600306) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.